Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FREIVA, Inhaber Orkun Ceprail Yilmaz („Auftragnehmer“), und dem Kunden („Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Nachlassauflösung, Sperrmüllabholung, Kellerentrümpelung, Dachbodenentrümpelung, Garagenentrümpelung, Büro-, Betriebs- und Gewerbeauflösung sowie damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Ausführung zustande.
4. Angaben des Kunden, Fotos und Besichtigung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Angebotserstellung relevanten Umstände (Menge, Zustand, Zugang, Etage, Aufzug, Parksituation, besondere Gegenstände) korrekt anzugeben. Erfolgt die Angebotserstellung auf Grundlage von Fotos oder Angaben des Kunden, kann der Auftragnehmer den Preis bei erheblichen Abweichungen vor Ort anpassen.
5. Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Zahlungsarten sind Barzahlung oder Überweisung.
Für die verbindliche Terminreservierung kann eine Anzahlung erforderlich sein. Damit planen wir Personal, Fahrzeug, Anfahrt und Entsorgungskapazitäten fest für Ihren Auftrag ein. Der Restbetrag ist nach Abschluss der Arbeiten und besenreiner Übergabe fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Anzahlung und Schlussrechnung
Der Auftraggeber erhält eine Anzahlungs- bzw. Abschlagsrechnung sowie nach Fertigstellung eine Schlussrechnung mit ausgewiesener gesetzlicher Umsatzsteuer. Bereits geleistete Anzahlungen werden in der Schlussrechnung nachvollziehbar abgezogen. Die Rechnungsstellung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden steuerlichen Vorschriften.
7. Termine und Ausführung
Termine werden individuell vereinbart. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände (z. B. Verkehr, Wetter, Zugang zum Objekt) berechtigen den Auftragnehmer zur Verschiebung des Termins.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Objekt am vereinbarten Termin möglich ist und gegebenenfalls Absprachen mit Hausverwaltung oder Nachbarn getroffen sind. Nicht dem Auftrag unterliegende oder aufzubewahrende Gegenstände sind vorher eindeutig zu kennzeichnen.
9. Nicht angenommene oder ausgeschlossene Gegenstände
Nicht angenommen werden insbesondere Gefahrstoffe, Sonderabfälle, Asbest, Chemikalien, Munition, Waffen, medizinische Abfälle sowie kontaminierte Materialien. Der Auftragnehmer behält sich vor, weitere Gegenstände abzulehnen, deren Annahme rechtlich unzulässig oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
10. Entsorgung, Wiederverwendung und Verwertung
Übernommene Gegenstände werden fachgerecht entsorgt, weitergegeben, gespendet oder einer Verwertung zugeführt. Der Auftragnehmer entscheidet nach billigem Ermessen und unter Beachtung geltender Vorschriften.
11. Wertanrechnung
Eine Wertanrechnung verwertbarer Gegenstände ist möglich, aber nicht garantiert. Ob eine Wertanrechnung erfolgen kann, hängt insbesondere von Zustand, Alter, Marke, Hersteller, Nachfrage, Originalität, Vollständigkeit und Wiederverkaufsfähigkeit ab.
Eine Wertanrechnung wird nur berücksichtigt, wenn sie vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde. Persönliche, emotionale oder ideelle Werte sind für die wirtschaftliche Verwertbarkeit nicht maßgeblich.
12. Ankauf von Einzelstücken, Sets oder kompletten Wohnungen
Nach vorheriger Vereinbarung kann FREIVA einzelne Gegenstände, Sets, Sammlungen, hochwertige Möbel, Elektrogeräte, Antiquitäten, Schmuck, Uhren, Münzen, Porzellan, Kunstobjekte oder komplette Wohnungsinhalte ankaufen.
Ein Ankauf erfolgt nur nach individueller Prüfung und ausdrücklicher Einigung über Kaufpreis, Umfang und Übergabe. Der Kunde versichert, Eigentümer der angebotenen Gegenstände zu sein oder zur Veräußerung berechtigt zu sein.
13. Verkauf im Kundenauftrag / nachträgliche Auszahlung
In Einzelfällen kann vereinbart werden, dass FREIVA bestimmte Gegenstände mitnimmt, verwertet oder im Kundenauftrag verkauft. Dies darf nur auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung erfolgen.
In dieser Vereinbarung sollen insbesondere geregelt werden:
- genaue Beschreibung der Gegenstände
- Zustand
- geschätzter Wert
- Mindestverkaufspreis, falls gewünscht
- Provision oder Kostenanteil
- Verkaufsfrist
- Zahlungszeitpunkt
- Umgang mit nicht verkauften Gegenständen
- Transport- und Lagerkosten
- Eigentumsverhältnisse bis zum Verkauf
Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf nachträgliche Auszahlung aus verwerteten oder entsorgten Gegenständen.
14. Komplette Nachlässe und hochwertige Sammlungen
Bei kompletten Nachlässen oder hochwertigen Sammlungen erfolgt die Bewertung individuell. Der Auftragnehmer kann zur sachgerechten Bewertung Sachverständige hinzuziehen. Details werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
15. Zusatzarbeiten und Mehraufwand
Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Arbeiten (z. B. Demontagen, zusätzliche Räume, erhöhter Entsorgungsaufwand) werden nach Absprache gesondert berechnet.
16. Halteverbot, Parken und Zugang
Die Bereitstellung geeigneter Halteverbotszonen und Parkmöglichkeiten obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Auf Wunsch kann der Auftragnehmer die Beantragung gegen gesondertes Entgelt organisieren. Zusatzkosten (z. B. Gebühren, Umwege, Wartezeiten) werden weitergereicht.
17. Stornierung und Terminverschiebung
Bei Stornierung oder Terminverschiebung durch den Auftraggeber kann eine angemessene Aufwandsentschädigung berechnet werden. Bereits gebuchte Kapazitäten, Anfahrt und Vorbereitung können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Konkrete Stornierungsstaffel: [Stornostaffel einfügen, z. B. bis 7 Tage vorher 0 %, ab 3 Tagen vorher [x] %, am Ausführungstag [x] %].
18. Abnahme und Reklamation
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme, wenn möglich gemeinsam vor Ort. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich (z. B. per E-Mail) anzuzeigen.
19. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
20. Versicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist in Vorbereitung. Sobald diese besteht, werden die Angaben entsprechend aktualisiert.
21. Einsatz von Subunternehmen und Partnern
Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmen, Partnerunternehmen oder Erfüllungsgehilfen einsetzen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig. Ansprechpartner für den Auftraggeber bleibt FREIVA.
22. Vermittlung von Aufträgen / Leads
Wird FREIVA im Einzelfall nur als Vermittler tätig, wird der Kunde vor Vertragsschluss klar darüber informiert, wer tatsächlicher Vertragspartner ist.
23. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
24. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
25. Verbraucherschlichtung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
26. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist Hamburg.
Interne Prüfliste – vor Veröffentlichung
- Geschäftsadresse korrekt und ladungsfähig?
- Darf die c/o-Adresse verwendet werden?
- Telefonnummer und E-Mail korrekt?
- Steuernummer / USt-ID hinterlegt und Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen?
- Ist-Versteuerung mit dem Finanzamt geklärt?
- Betriebshaftpflicht abgeschlossen oder noch in Vorbereitung?
- Werden Google Analytics / Google Ads erst nach Einwilligung geladen?
- Funktioniert die Cookie-Ablehnung technisch?
- Widerrufs-Checkbox nur bei verbindlichen Aufträgen?
- AGB, Datenschutz, Impressum und Widerruf durch Anwalt / Steuerberater geprüft?
- Stornierungsstaffel konkret hinterlegt?
Diese Inhalte sind eine Vorlage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
